Plenarrede: Wahlrecht für alle – Wahlrecht für EU-Bürger:innen und Drittstaatsangehörige auf Landes- und kommunaler Ebene

Im Plenum am 17. November 2022 hat unsere Rot-Grün-Rote Koalition einen Antrag eingebracht, mit dem wir das Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene einführen wollen für alle Berliner:innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die seit mindestens fünf Jahren hier ihren Lebensmittelpunkt haben.

In unserem Antrag fordern wir den Senat auf, “im Rahmen seiner Kompetenzen darauf hinzuwirken, Unionsbürger:innen neben dem bestehenden Wahlrecht auf kommunaler Ebene das Wahlrecht auf Landesebene und entsprechend für Drittstaatsangehörige, die seit mindestens fünf Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, das Wahlrecht auf Landes- und kommunaler Ebene zu ermöglichen. Daneben sollen auch Möglichkeiten auf Bundesebene ergriffen werden, insbesondere soll eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Artikel 28 Abs. 1 des Grundgesetzes in den Bundesrat eingebracht werden, um für Unionsbürger:innen das Wahlrecht auf Landesebene und entsprechend für Drittstaatsangehörige, die seit mindestens fünf Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, das Wahlrecht auf Landes- und kommunaler Ebene zu gewährleisten.”

Meine Rede zu diesem wichtigen Antrag und Thema ist hier zu sehen.