Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Mit der längst überfälligen Reform des #Staatsangehörigkeitsrechts hat die Ampelregierung einen bedeutenden Schritt unternommen, um #Deutschland attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland zu gestalten.
Besonders hervorzuheben sind die Einführung der #Mehrstaatigkeit und die verkürzten Einbürgerungszeiten, mit denen wir uns an die Regelungen unserer europäischen Nachbarstaaten anpassen. Diese Maßnahmen sind nicht nur ein starkes Signal an internationale Talente, sondern auch ein Zeichen dafür, dass Deutschland als modernes #Einwanderungsland die Zeichen der Zeit erkannt hat.
Trotz dieser positiven Entwicklungen konnten wir leider nicht alle unsere Ziele in der Ampelregierung erreichen. Die neue Reform bringt auch Verschärfungen mit sich: Zukünftig haben Personen, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, keinen Anspruch auf Einbürgerung. In diesen Einzelfällen treffen die Einbürgerungsbehörden eine Ermessensentscheidung. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Behinderung, Alleinerziehenden, Rentner*innen mit geringer Rente oder Personen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind. Dennoch ist ein wichtiger Schritt nach vorne gemacht worden: Zukünftig werden Einbürgerungen nach der geltenden Härtefallregelung statistisch erfasst und regelmäßig evaluiert. Dies ermöglicht es, den Bedarf an notwendigen Verbesserungen genauer zu identifizieren und entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Insgesamt markiert dieser Tag einen großen Fortschritt für Deutschland. Die Reform ist ein klares Bekenntnis zu Offenheit und Integration und stärkt unsere Position als attraktives Ziel für internationale Fachkräfte. Es war höchste Zeit für diese Modernisierung, die unserem Land nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich zugutekommt.
#staatsbürgerschaft