Doppelte Gebühr bei erneutem Einbürgerungsantrag

Seit dem 1. Januar 2024 werden Einbürgerungsanträge zentral beim Landesamt für Einwanderung (LEA) digital gestellt und bearbeitet. Diese Umstellung hatte das Ziel, die Bearbeitungszeiten durch Digitalisierung und mehr Personal zu verkürzen. Doch für 40.000 Altanträge, die in den Bezirken vor Jahren gestellt wurden, hat diese Umstellung zu Nachteilen geführt, da die neuen digitalen Anträge bevorzugt bearbeitet werden. Ein gutes Konzept für die Übergangsphase hätte dies vermeiden können, aber die Innensenatorin Spranger hat dies trotz unserer Appelle ignoriert.

Nun sehen sich die Betroffenen gezwungen, ihre Anträge nochmal digital zu stellen, um eine schnellere Bearbeitung zu erreichen. Allerdings müssen sie dann die hohen Gebühren von 255 Euro erneut entrichten, obwohl sie diese bereits an die Bezirke bezahlt haben. Für dieselbe Leistung müssen sie also 255 Euro zwei Mal zahlen. Bei einer fünfköpfigen Familie bedeutet dies 1275 Euro – das ist ungerecht und gesetzeswidrig.

Wir als Grüne Fraktion haben dem Senat einen Antrag unterbreitet, diese Menschen von den zusätzlichen Kosten zu befreien. Doch die Innenverwaltung lehnt diesen Vorschlag ohne nachvollziehbare Gründe ab. Mit dieser Entscheidung benachteiligt der Senat bewusst die ohnehin benachteiligten Menschen, die seit Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten, und lässt sie die Versäumnisse der Verwaltung sowie die schlechte Kommunikation zwischen Land und Bezirken ausbaden.