Die AfD fordert in ihrem Antrag die Einrichtung eines sogenannten ‚Dublin-Abschiebezentrums‘ in Berlin und wer diesen Antrag liest, erkennt schnell: Hier geht es nicht um eine sachliche Lösung migrationspolitischer Fragen, sondern um ideologische Stimmungsmache. Es ist ein Antrag, der nicht nur rechtlich und praktisch unsinnig ist, sondern der gezielt mit Angst operiert, mit Halbwahrheiten arbeitet und dabei unsere rechtsstaatlichen Grundsätze untergräbt.
Ja, es gibt sogenannte Dublin-Zentren in Hamburg und Brandenburg. Diese Einrichtungen sind allerdings Pilotprojekte, deren Rechtmäßigkeit alles andere als unumstritten ist. Im Hamburger Zentrum etwa leben derzeit 22 Personen. Sie erhalten keine regulären Sozialleistungen, sondern lediglich Verpflegung, Hygieneartikel und im Notfall medizinische Hilfe – aber keine Beratung, keine finanzielle Unterstützung, keine Betreuung. Selbst wer aktiv an der eigenen Rückführung mitwirkt, geht leer aus. Das ist kein Beitrag zu einer funktionierenden Migrationspolitik, das ist die gezielte Entwürdigung von Menschen.
Und genau das ist rechtlich hoch problematisch. In Hamburg hat die Bezirksversammlung Wandsbek deshalb eine Prüfung durch die Innenbehörde veranlasst, weil unklar ist, ob das mit dem Grundgesetz, mit Artikel 1 und Artikel 3, und mit EU-Recht überhaupt vereinbar ist. Auch einige Gerichte, wie z.B. die Sozialgerichte in Hamburg oder Nürnberg, haben die Leistungskürzungen bei Dublin-Fällen als rechtswidrig erachtet, weil sie mit dem Existenzminimum unvereinbar sind.
Und währenddessen behauptet die AfD hier, Berlin sei rechtlich verpflichtet, ein solches Zentrum einzurichten. Das ist falsch. Es gibt keinerlei rechtliche Verpflichtung, Dublin-Zentren in dieser Form zu errichten. Schon gar nicht mit automatischem Freiheitsentzug oder pauschalem Ausschluss von Leistungen. Denn auch die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen wie Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam unterliegen klaren Grenzen.
Die Abschiebehaft darf nur bei richterlichem Beschluss und unter strengen Voraussetzungen erfolgen, maximal sechs Monate, in Ausnahmefällen 18. Und der Ausreisegewahrsam, auf den diese Dublin-Zentren in der Regel ausgelegt sind, ist ausdrücklich auf 28 Tage beschränkt – ohne Verlängerung. Auch er darf nur mit richterlicher Zustimmung angewendet werden. Eine pauschale Inhaftierung, wie sie der AfD-Antrag faktisch fordert, ist schlicht rechtswidrig.
Was die AfD hier vorlegt, ist keine Migrationspolitik. Es ist eine radikale Abschottungsfantasie, die weder rechtsstaatlich haltbar noch menschenrechtlich vertretbar ist. Statt funktionierende Verfahren zu stärken, wird mit repressiven Symbolen gearbeitet. Statt Teilhabe wird auf Isolation, Stigmatisierung und Eskalation gesetzt. Das ist nicht die Lösung, das ist Teil des Problems.
Wir brauchen keine Lager, keine Masseninhaftierung ohne Gerichtsbeschluss und keine Politik, die Menschen entmenschlicht. Dieser Antrag ist nicht nur politisch falsch, er ist ein Angriff auf den Kern unserer Verfassung. Deshalb lehnen wir ihn entschieden ab.