Plenarrede zum Wohnberechtigungsschein (WBS)

Im Kern des Antrags geht es um nichts anders als die Gewährleistung des Gleichheitsprinzips unter den WBS-Berechtigten. Aktuell wird eine ganze Gruppe an Menschen systematisch vom WBS-Zugang ausgeschlossen. Die Dauer ihres Aufenthaltstitel steht ihnen im Weg, obwohl sie die Einkommensvoraussetzungen erfüllen, in prekären finanziellen Verhältnissen leben und dadurch auf dem offenen Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben.

Um wen geht es konkret? Es geht um alle Menschen, die in Berlin leben und einen Aufenthaltstitel haben, der auf weniger als 11 Monate befristet ist. Also um Kriegsgeflüchtete und um ausländische Studierende und Arbeitskräfte aus Drittstaaten.

Die Idee hinter den Sozialwohnungen und dem Wohnraumförderungsgesetz ist, dass die Gesellschaft sich solidarisch mit den Menschen, die wenig verdienen, erklärt und einen Teil der Mietwohnungen für diese Gruppe zur Verfügung stellt. 
Die Konsequenz darf nicht sein, dass wir bestimmte Gruppen ausschließen, die den Wohnungsberechtigungsschein brauchen. Es geht schließlich um Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt hier haben, deren Zuhause Berlin ist, die hier arbeiten und leben.

Diese Menschen werden also doppelt bestraft: zum einen haben sie keinen gültigen Aufenthaltstitel, womit ohnehin schon viele Probleme einhergehen und zum anderen schließen wir sie auch noch vom WBS aus. 
Das ist #ungerecht! Es erschwert das Ankommen in unserer Gesellschaft und damit auch die Integration.

Denk Link zu der Rede findet ihr in meiner Instagram Biografie.