Die Staats- und Senatskanzleien der Länder haben einen Beschluss gefasst, wonach die Länder schnellstmöglich eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards einführen sollen. Berlin ist am 30.01. als eines von 14 Bundesländern dem einheitlichen Vergabeverfahren beigetreten. Statt mit von den Kommunen ausgezahltem Bargeld sollen Geflüchtete, die im Asylantragsverfahren sind oder nur einen Duldungsstatus haben, ihre Einkäufe zukünftigüber eine Karte abwickeln. Dabei soll das Geld regelmäßig von den Sozialbehörden an Banken überwiesen werden, die die Karten mit dem Guthaben aufladen.
Problematisch sind hierbei die geplanten Einschränkungen hinsichtlich der Bargeldabhebung und der Funktionalität dieser Bezahlkarte. Die Leistungsempfänger*innen sollen nicht frei darüber verfügen können, wie viel und zu welchem Zweck sie Bargeld abheben. Auch können bestimmte Händlergruppen und Branchen ausgeschlossen werden. Das wird die Geflüchteten stigmatisieren und sie massiv in ihrer Selbstbestimmung einschränken.
Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel der Social Card in Hannover. Die unter der Führung des Grünen Oberbürgermeisters Belit Onay im Dezember 2023 eingeführte Bezahlkarte gibt den Geflüchteten die Gelegenheit, frei über die Verwendung ihres Guthabens zu entscheiden. In ihrer Nutzung ist die Karte nicht eingeschränkt.
Dass das Land Berlin sich an der Bezahlkarte beteiligt, ist daher bedauerlich. Im Ausschreibungsverfahren muss jetzt sichergestellt werden, dass das Konzept der Social Card aus Hannover übernommen wird und die Bezahlkarte nicht mit weitreichenden Nutzungs- und Verfügungseinschränkungen eingeführt wird. Dies beeinträchtigt die Integration nur und hilft auch nicht dabei, die Behörden zu entlasten.